Mit Call Recording-Lösungen auf der sicheren Seite

VERSCHÄRFTE FINANZMARKTRICHTLINIEN KÖNNEN
BALD AUCH VERMITTLER TREFFEN

 

Unternehmensberater und Fachanwälte sind sich einig: 
Auf die rund 38.000 bundesdeutschen Finanzanlagenvermittler kommen herausfordernde Zeiten zu. Hintergrund ist die für den Herbst des Jahres erwartete Novellierung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Anlagenvermittler telefonische Beratungsgespräche mit ihren Kunden aufzeichnen und sicher speichern müssen. Das gilt sowohl für Festnetzals auch für Mobilfunk-Gespräche. Außerdem könnten die bisher gemäß Paragraf 34f der Gewerbeordnung bei den Industrie- und Handelskammern gemeldeten Berater künftig auch dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden.

EU-Recht, MiFID II und die Stärkung des Verbraucherschutzes
Ausgangspunkt der Maßnahmen ist die Verschärfung der Finanzmarktrichtlinien, die das Europäische Parlament zum besseren Schutz der Bankkunden verabschiedet hat („MiFID II“-Richtlinien). Bereits seit dem 3. Januar 2018 müssen Banken und Sparkassen alle telefonischen Beratungs- und Transaktionsgespräche mit ihren Kunden aufzeichnen.
Diese Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre sicher und unverändert aufbewahrt werden.
Diese gesetzlich bindenden Verpflichtungen betreffen somit bisher insbesondere die Unternehmen im Finanzsektor, die der Aufsicht des Bundesamts für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen – also in erster Linie Banken, Broker und vergleichbare Dienstleister. Allerdings wird erwartet, dass die MiFID II-Vorgaben für das sogenannte ‚Taping‘ im Rahmen der für September/Oktober 2019 geplanten Novellierung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) auch auf die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler (gemäß § 34f GewO) ausgedehnt wird.

Eine große Herausforderung für Finanzanlagenvermittler
Dr. Martin Andreas Duncker, Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, beschreibt diese Herausforderung in einem Interview wie folgt:

„…Die Umsetzung dieser Aufzeichnungspflicht ist das dickste Brett, das die freien Vermittler nach dem aktuellen Referenten-Entwurf bei dieser Reform zu bohren haben. Schon für viele Geschäftsbanken, die seit Jahresanfang 2018 aufzuzeichnen haben, war die Umsetzung ein größeres Thema. Nun verfügen Banken und große Finanzdienstleistungsinstitute in aller Regel über IT-Experten und ausgewachsene Rechenzentren im Hintergrund. Freie Vermittler haben diese Möglichkeiten nicht. Sie sind häufig Einzelkämpfer und nicht in größeren Einheiten tätig, sie werden daher häufig auf externe Dienstleister zurückgreifen müssen. Es reicht ja nicht, das Gespräch irgendwie aufzuzeichnen und irgendwo zu speichern. Der Entwurf sieht klare Regelungen für eine richtige Aufzeichnung, revisionssichere Archivierung und Löschung vor…“
Quelle: www.asscompact.de/nachrichten/finvermv-aufzeichnungspflicht-ist-dasdickste-
brett-das-zu-bohren-ist

Zustimmung als technische Hürde
Gerade die oben angesprochenen gesetzlichen Regelungen stellen für viele Lösungen eine echte technische Hürde dar, schließlich muss über eine separate Ansage vor dem
Beginn der Aufzeichnung die Zustimmung der Gesprächsteilnehmer für den Mitschnitt nicht nur eingeholt, sondern auch dokumentiert werden. Das ist mit einer „problemlosen Dreierkonferenz-Lösung“, wie sie auf einigen Internet-Plattformen aktuell angeboten wird, sicher nicht möglich.

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Telekommunikationsanbieter bieten gesetzeskonforme Lösung mit Mobile Call Recording von CreaLog
Was laut Dr. Duncker nach einem besonders „dicken Brett“ aussieht, ist in Wirklichkeit eine Aufgabe, die sich mit überschaubarem finanziellem Aufwand lösen lässt – vorausgesetzt allerdings, man wendet sich an den richtigen Partner. Das ist ein Telekommunikationsanbieter oder Mobilfunk-Provider, der für die Aufzeichnung von Gesprächen die geforderte, gesetzeskonforme Lösung anbieten kann. Auf der sicheren Seite sind Finanzanlagenvermittler deshalb bei der Deutschen Telekom. Das europaweit führende Telekommunikationsunternehmen bietet bereits heute die Netz-basierte Aufzeichnung von Mobilfunk-Gesprächen an und setzt dafür die gesetzeskonforme Call Recording-Lösung des Münchner Systemhauses CreaLog ein – nicht nur in Deutschland, sondern in weiteren sechs europäischen Ländern. Zuvor hatte sich CreaLog Call Recording bereits in der Schweiz bei Swisscom und in Österreich bei A1 Austria bewährt.

Keine App oder Installationen notwendig
Um Call Recording in Deutschland nutzen zu können, ist im Netz der Deutschen Telekom lediglich die Buchung einer entsprechenden Mobilfunk-Option notwendig; alles Weitere läuft automatisch ab. Die Aufzeichnungen werden dann im Rechenzentrum der Deutschen Telekom sicher für mindestens fünf Jahre gespeichert und stehen den Kunden
jederzeit zur Verfügung. Der Call Recording-Service funktioniert mit allen mobilen Endgeräten und auf allen Plattformen, benötigt weder eine App noch zusätzliche Installationen. Vorab erfolgt eine Ansage, die über die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für diese Verbindung informiert. Die Kommunikation der Gesprächspartner wird dann in zwei getrennten Datenströmen erfasst und in den beiden Tonkanälen einer Stereo-Audiodatei gespeichert.

Hohe Sicherheit im Telco-Netz
Alle relevanten Gespräche werden direkt im Call-Recording-System nach dem Public-Private-Key-Verfahren zum Schutz vor Missbrauch verschlüsselt. Die Unveränderbarkeit der Daten ist dabei jederzeit sichergestellt und der private Schlüssel befindet sich ausschließlich beim Finanzberater. Die Recherche von Gesprächsaufzeichnungen erfolgt gezielt nach Datum oder Gesprächspartnern. Nur autorisierte Personen können auf die Daten zugreifen.

Auch für weitere Branchen geeignet
Darüber hinaus können natürlich auch andere beratende Branchen und Berufe wie Versicherungsmakler, Rechtsanwälte oder Steuerberater die oben genannten Vorteile des Netz-basierten Call Recording nutzen. Denn auch sie haben in der Regel Bedarf an der Aufzeichnung von Gesprächen, die sich mit der vorgestellten Lösung einfach
einrichten und verwalten lässt.     INFO: www.crealog.com


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